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Angemessener Wohnraum als Staatsziel

6. Dezember 2016

Der BDA Hessen plädiert dafür, im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der Hessischen Landesverfassung die Förderung und Schaffung angemessenen Wohnraums als Staatsziel aufzunehmen.  

Derzeit wird die Hessische Landesverfassung durch eine dafür eingesetzte Enquetekommission auf ihren Änderungsbedarf überprüft. Der BDA Hessen setzt sich dafür ein, dass die Förderung und Schaffung angemessenen Wohnraums als Staatsziel in eine überarbeitete Landesverfassung aufgenommen wird. Die aktuelle Wohnungsnot stellt eine Gefahr für den sozialen Frieden dar und gefährdet das Recht der Wahrung der Menschenwürde. Eine angemessene Wohnung, deren Schutz als besonderes Ziel des Staates formuliert wird, dient dem Schutz der Privatsphäre und der Entfaltung der Persönlichkeit. Sie wirkt sich damit mittelbar auch auf die Qualität des Zusammenlebens, die Bereitschaft zum Engagement für die Gemeinschaft und die Qualität der freien öffentlichen Raumes aus, der nur dann seine Funktion als freier Begegnungs- und Kommunikationsraum erfüllen kann, wenn komplementär eine sichere Privatsphäre gewährleistet wird.

In Anlehnung an andere Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland schlägt der BDA Hessen daher vor, die folgende Formulierung auf Aufnahme in die überarbeitete Landesverfassung zu prüfen.

Jeder Bewohner des Landes Hessen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern.

Der BDA Hessen unterstützt zudem die Initiative der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zur Aufnahme der Förderung und Pflege der Baukultur als Staatsziel.

Hintergrund
Der Bund Deutscher Architekten BDA wurde 1903 in Frankfurt am Main als Vereinigung frei beruflicher Architekten gegründet und setzt sich für Qualität in der Architektur in Verantwortung gegenüber dem Bauherren, der Gesellschaft und der Umwelt ein. Der BDA versteht sich als Ort der kritischen Auseinandersetzung mit Architektur und Stadtplanung und fördert die Suche nach der besten Lösung im freien geistigen Wettbewerb. In der aktuellen Diskussion über die Wohnungsnot insbesondere in Ballungsräumen setzt sich der BDA Hessen dafür ein, dass in allen Maßnahmen die Orientierung an langfristiger Entwicklung eine wichtige Leitlinie ist und dass dabei qualitätssichernde Verfahren einzusetzen sind, die auf lange Sicht verstetigt werden sollten, um Routinen zu etablieren, die in Notlagen verlässlich genutzt werden können.

Die Verfassung des Landes Hessen wurde am 1. Dezember 1946 von den hessischen Bürgerinnen und Bürgern durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Um die Verfassung an die Veränderungen der letzten Jahrzehnte anzupassen, hat der Hessische Landtag mit Beschluss vom 17.12.2015 eine Enquetekommission eingesetzt, die den Auftrag erhalten hat, die Verfassung des Landes Hessen zu überarbeiten und Vorschläge für ihre zukünftige Gestaltung zu unterbreiten. Die Enquetekommission besteht aus 15 Mitgliedern aller Fraktionen.

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