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Kammerwahl 2019 – 25. Februar bis 8. März 2019

12. Februar 2019

Wir gestalten Zukunft!

Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten tragen entscheidend zur zukunftsfähigen Gestaltung unserer Umwelt, unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens bei. Die Qualität von Architektur, Stadt und Land zu sichern ist eine gesellschaftliche Aufgabe.

Brigitte Holz / Foto: Jason Sellers, Wiesbaden
Brigitte Holz / Foto: Jason Sellers, Wiesbaden
Brigitte Holz Amtierende Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Spitzenkandidatin des BDA Hessen

Wie kein anderer Berufsverband setzt sich der und Deutscher Architekten BDA Hessen für eine hohe Qualität der gebauten Umwelt ein. Um für diese Qualität die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, benötigen wir eine einflussstarke Architekten- und Stadtplanerkammer. Um den Nachwuchs zu fördern und die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, brauchen wir eine wirkungsvolle Interessensvertretung. Die Kammer sorgt dafür, dass unsere Anliegen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft gehört werden. Als Institution steht die Kammer für die Selbstbestimmung und die Sicherung unseres Berufsstandes.

Sie wählen Ihre Vertretung – Ihre Stimme zählt!

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Wie wird gewählt?

Vom 25. Februar bis 8. März 2019 finden die Wahlen zur Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen statt. Alle Mitglieder der AKH haben dadurch die Möglichkeit, auf das Kammergeschehen Einfluss zu nehmen. Gewählt wird die Vertreterversammlung, die die Kammermitglieder vertritt. Es gibt 65 Sitze in der Vertreterversammlung.

Wahl der Vertreterversammlung

Es handelt sich um eine geheime Briefwahl. Die Wahl ist für die Wahlberechtigten kostenfrei, die Kammer bezahlt das Porto. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Beide Stimmen können einem Kandidaten gegeben werden oder auf zwei Kandidaten – auch unterschiedlicher Wahllisten – verteilt werden.

Maßgebend ist der Eingang des Wahlbriefs mit dem Stimmzettel bei der Kammer. Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten rechtzeitig vorher zugesandt. Einsendeschluss ist der 8. März 2019 um 17:00 Uhr. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden und sind ungültig.

Wahl des Vorstands und des Präsidenten/der Präsidentin

Die gewählten 65 Vertreter bestimmen in geheimer Wahl auf der konstituierenden Vertreterversammlung im Mai 2019 die Mitglieder des Vorstands der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer. Der Vorstand besteht aus zwölf Personen: Einer Präsidentin oder einem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, einer Schatzmeisterin oder einem Schatzmeister und acht weiteren Mitgliedern. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle.

Weitere Information bei der AKH