Der BDA-Architekturpreis „Nike“ zeichnet ganzheitliches Planen und Bauen aus

Alle drei Jahre lobt der BDA den Architekturpreis „Nike“ für Architekten und Bauherren wegweisender Projekte aus, die die Baukultur in Deutschland nachhaltig prägen. Dazu zählen Auszeichnungen für Symbolik, Atmosphäre, Fügung, Komposition, Soziales Engagement, Neuerung und Klassik.

Auslober 

Auslober des Architekturpreises ist der Bundesverband des Bundes Deutscher Architekten BDA.

Satzung 

Der BDA hebt mit der Vergabe des BDA-Architekturpreises Nike vorbildhafte Beiträge zu Architektur und Städtebau hervor unter Würdigung der Fülle architektonischer und städtebaulicher Qualitätskriterien. Deren bauliche Umsetzung soll das allgemeine Bewusstsein für gute Architektur fördern und die Ziele des BDA für eine qualitätvolle Umwelt verdeutlichen.

Der BDA-Architekturpreis Nike würdigt gleichermaßen den Architekten wie den Bauherrn, der mit seinem besonderen Engagement den Erfolg eines Projektes wesentlich mitbestimmt.

Die Jury verleiht je eine „Nike“ in sechs Kategorien, eine „Große Nike“ sowie die „Klassik Nike“.

Die sechs Kategorien, in denen eine „Nike“ verliehen wird, umgreifen wesentliche Kriterien guter Architektur. In jeder der folgenden Kategorie wird eine Nike vergeben. Ein Projekt kann in mehreren Kategorien ausgezeichnet werden.

Nike für Atmosphäre:

Auszeichnung für ein Bauwerk, das durch Gestalt und Anmutung, durch Licht und Raum, durch Material und Farbe einen besonderen atmosphärischen Eindruck erreicht.

Nike für Symbolik:

Ehrung eines Bauwerks, das durch seine Zeichenhaftigkeit oder seinen metaphorischen Ausdruck eine über die Funktion hinausgehende Bedeutung bekommt oder durch seine Setzung im Kontext solche Bedeutung erhält.

Nike für Fügung:

Prämierung eines Bauwerks, bei dem Material, Form und Konstruktion besonders wirkungsvoll zu einer Einheit gefügt werden.

Nike für Komposition:

Auszeichnung für ein Bauwerk, das mit Proportion und Raumwirkung eine besondere städtebauliche Gesamtkomposition erreicht. 

Nike für soziales Engagement:

Diese Nike erhält ein Gebäude oder ein städtebauliches Projekt, mit dem gesellschaftliche Entwicklungen sensibel reflektiert und signifikante, auch experimentelle Lösungsansätze erprobt werden.

Nike für Neuerung:

Auszeichnung für ein Gebäude oder ein städtebauliches Projekt, das mit Ideenreichtum und dem Mut zum Unerprobten Antworten auf eine neue gesellschaftliche, technische oder infrastrukturelle Herausforderung formuliert.

Die Jury verleiht die „Große Nike“ an ein einziges Bauwerk, eine Preisteilung ist nicht möglich.

Die „Große Nike“ zeichnet ein Bauwerk aus, das durch Fügung und Komposition, durch räumliche Atmosphäre und architektonische Symbolik, mit gesellschaftlichem Engagement und Innovation in hervorragender Weise die Idee des Architekturpreises Nike erfüllt.

Die Jury verleiht die „Klassik Nike“.

Die „Klassik-Nike“ zeichnet ein Bauwerk aus, das nach 1945 entstanden ist, sich über mindestens drei Jahrzehnte bewährt hat und dessen besondere Architektur immer noch als vorbildhaft gelten kann.

Ausdruck der Auszeichnung mit der „Großen Nike“ ist eine Plastik und eine Urkunde. Die mit einer „Nike“ ausgezeichneten Arbeiten sowie die „Klassik Nike“ werden mit einer Zeichnung und einer Urkunde gewürdigt. Die Verleihung erfolgt öffentlich.

Die Nominierung von Projekten für den BDA-Architekturpreis Nike erfolgt durch die BDA-Landesverbände. Über das Verfahren der Nominierung entscheiden die Landesverbände eigenverantwortlich.

Die maximale Anzahl der Projekte, die ein Landesverband für die „Niken“ bzw. die „Große Nike“ nominieren kann, entspricht im Regelfall der Stimmenanzahl im Bundesvorstand. Nominierte Objekte dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Mehrfacheinreichungen derselben Arbeit sind nicht möglich.

Die Anzahl der Nominierungsvorschläge für die „Klassik-Nike“ ist nicht begrenzt.

Die Jury wird mit nationalen und internationalen Juroren besetzt. Die Bestimmung der Mitglieder der Jury nimmt das Präsidium unter Wahrung der Unbefangenheit der Person vor. Die Jury besteht in der Regel aus mindestens fünf Personen, darunter

  • zwei Mitglieder des Präsidiums,
  • mindestens ein weiterer Architekt oder Stadtplaner BDA,
  • externe Juroren.

Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Jury mit einfacher Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder. Eine Preisteilung ist nicht möglich. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Die Jury ist berechtigt, von einer Auszeichnung Abstand zu nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht 

Wettbewerbsunterlagen

  1. Bis zu drei DIN A2-Blätter (Hochformat), die mit aussagefähigen Fotografien und Zeichnungen das Projekt vorstellen. Diese Blätter sollten auf eine leichte Unterlage aufgezogen sein. Diese Tafeln werden in der Jurysitzung verwendet, aber nicht veröffentlicht. Pläne und Zeichnungen sollten ausreichend groß dargestellt sein. Längere Texte empfehlen sich nicht.
  2. Parallel dazu ist eine Auswahl der verwendeten Foto- und Plandateien digital (Datenträger oder Download) einzureichen (Breite mindestens 20 cm bei 300 dpi).
  3. Allgemeine Darstellung und Erläuterung des Projektes. Dazu sind die vorgegebenen ausfüllbaren PDF-Dateien zu verwenden. Diese PDFs werden vom Auslober zur Unterlage für die Juroren (Juryreader) zusammengefasst; dieser wird nicht veröffentlicht.
  4. Zu unterschreibendes Datenblatt zur Angabe der Projektbeteiligten und für Informationen zum Projekt (separate Einreichung per Post)

Durch die Beteiligung am Preisverfahren gibt der Einreicher die Zustimmung zur kostenfreien Veröffentlichung des nominierten Projektes mit den eingereichten Materialien in folgenden Medien: Websites des BDA-Bundesverbands, der BDA-Landesverbände und regionaler BDA-Gruppen einschließlich BDA-Architekturführer (zeitlich unbefristet); BDA-Zeitschrift „der architekt“ einschließlich deren Website (zeitlich unbegrenzt); auf BDA-Profilen in sozialen Medien wie Facebook und Twitter; Publikation des Preises (kostenfrei verbreitete Festschrift) in der „Quadratischen Reihe“ des BDA; Aussendungen des BDA wie Einladungskarten, Pressemitteilungen etc. im Zusammenhang mit dem Preis; Veröffentlichungen durch die Presse und auf Nachrichtenportalen, dort aber ausschließlich im direkten Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Preis. Der Auslober versichert, dass eine darüber hinausgehende Weitergabe der Materialien an Dritte nicht erfolgt.

Der Unterzeichner stellt dem Bundesverband des BDA die dafür erforderlichen Unterlagen, insbesondere Fotografien, mit entsprechenden Nutzungsrechten kostenfrei und frei von Ansprüchen Dritter zur Verfügung. Der Einreicher versichert, die Nutzungsrechte bei den Urhebern (z.B. Fotografen) erworben zu haben.

Unterlagen sind bis zum 22. Januar 2019 (Tafeln bis 12. Februar 2019) zu adressieren an:

Bund Deutscher Architekten BDA
Bundesgeschäftsstelle
Benedikt Hotze
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6 (Aufgang C)
10179 Berlin

nike@bda-bund.de

Tel: 030 27 87 99 13

Verleihung
alle drei Jahre, nächste Preisverleihung 25. Mai 2019 in Halle/Saale

Bisherige Preisträger Große Nike
2007   IKMZ der BTU Cottbus, Herzog und de Meuron, Basel
2010   Neues Museum Berlin, David Chipperfield Architects, Berlin/London
2013   Kunstmuseum Kolumba, Atelier Peter Zumthor & Partner, Haldenstein
2016   Konzerthaus Blaibach, Peter Haimerl Architektur, München

BDA-Architekturpreis Nike – Alle Auslobungen und Ergebnisse


Auskünfte

Benedikt Hotze
Bund Deutscher Architekten BDA
Bundesgeschäftstelle
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
10179 Berlin-Mitte
Tel. 030. 27 87 99-13
hotze@bda-bund.de

Ansprechpartner und Termine

Auslober des Architekturpreises ist der Bundesverband des Bundes Deutscher Architekten BDA.

Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
Bundesgeschäftsstelle
Benedikt Hotze
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C
10179 Berlin

Tel: 030 – 27 87 99 – 13
Fax: 030 – 27 87 99 – 15
Mail: nike@bda-bund.de